Ausländerrecht / Migrationsrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Gluth in Hannover
In Sachen Asylantrag, Einbürgerung und Co. erhalten Sie bei uns eine umfassende Beratung auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Als erfahrene Kanzlei aus Hannover werden wir auch bei der Betreuung von Mandanten im Asylverfahren aktiv und können sämtliche aufenthaltsrechtlichen Fragen beantworten. Ganz gleich, ob Sie unsere Hilfe im Rahmen einer Familienzusammenführung, einer angestrebten Arbeitserlaubnis oder aus einem anderen Grund benötigen, wir stehen Ihnen vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetze und Rechtsprechung professionell zur Seite. Bei diesen Themen können wir Sie beispielsweise unterstützen:
- Visumverfahren
- Aufenthaltstitel / Aufenthaltserlaubnis
- Duldung / Ausweisung
- Abschiebung
- Arbeitserlaubnis
- Asylverfahren
- Einbürgerung / Staatsangehörigkeit
- und vieles mehr
Übrigens: Auch bei abgelehnten Asylanträgen gibt es Möglichkeiten, die man nutzen kann, um ein Aufenthaltsrecht dennoch zu erhalten. Dieses ist in der Regel fürs Erste befristet, kann aber nach Ablauf der Frist und unter bestimmten Umständen in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht umgewandelt werden.
Sie haben eine erste Frage? Rufen Sie uns einfach in Hannover an und vereinbaren Sie einen Termin. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Fragen und Antworten zu den Themen Ausländerrecht und Migrationsrecht
Was ist im Ausländerrecht geregelt?
Das Ausländerrecht der Bundesrepublik Deutschland umfasst die Bestimmungen über die Einreise und den Aufenthalt von Menschen, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind.
Was ist der Unterschied zwischen Aufenthaltstitel und Aufenthaltserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel.
Wer hat das Recht auf Aufenthaltserlaubnis?
Unabhängig vom Alter ist eine Aufenthaltserlaubnis möglich, wenn Antragsteller seit mindestens acht Jahren in Deutschland geduldet oder gestattet leben beziehungsweise sich hier aufhalten – und das ununterbrochen.
Wie lange muss man in Deutschland leben, um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erhalten?
Wenn Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung einen Aufenthaltstitel in Deutschland besitzen, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen ein unbefristeter Aufenthaltstitel erteilt werden.