Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Unsere Anwaltskanzlei stellt sich vor!

Nach der Ausbildung zum Industriekaufmann habe ich über den zweiten Bildungsweg die Hochschulreife erreicht. Seit 1989 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. 

Meine Tätigkeitsfelder liegen überwiegend im zivil- und sozialrechtlichen, aber auch im strafrechtlichen Bereich.  

Seit 1998 bin ich befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Familienrecht.“ zu führen.

Damit wird eine besondere Fachkenntnis dokumentiert. 

Um auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklung und Rechtsprechung zu bleiben, bin ich verpflichtet, in jedem Jahr an Fortbildungen im Umfang von mindestens zehn Stunden teilzunehmen.

Ich biete Ihnen daher kompetente Vertretung und Beratung in allen Bereichen des

Familienrechts wie Scheidung, Unterhalt, elterliche Sorge, Güterrecht, Hausrat und Ehewohnung.

Ich berate und vertrete Sie auch zu Fragen des Betreuungsrechts und des Erbrechts.

Zum Seitenanfang